< SHJJVler beim 50. Internationales DJJV Bundesseminar 2021
09.09.2021 13:50 Alter: 3 yrs
Kategorie: Nordrhein Westfalen Nordrhein Westfalen

Landeslehrgang Notwehr, Nothilfe, Rechtslage zu Hilfsmittel


Entsprechend der Situation war der Lehrgang etwas anders aufgebaut. Anstatt der praktischen Einheit zum Thema Nothilfe wurde eine neue Thematik eingefügt. Neben den Voraussetzungen und Befugnissen des „Kleinen Waffenscheines“ wurde die Thematik der erlaubten Waffen und Gegenstände innerhalb der Selbstverteidigung ausführlich erläutert und dargestellt. Nutzen und Gefahren beim Einsatz wurden den Teilnehmern gegenübergestellt. Die Notwehr wurde anhand einer Power-Point Präsentation den Teilnehmern nahegebracht und die gesetzlichen Fakten in all ihren Facetten erläutert. Im Bereich der Nothilfe stand die Betrachtung der gesamten Situation, vom Beginn bis zur durchdachten Umsetzung der zu leistenden Nothilfe, im Vordergrund. Hierbei wurde den Teilnehmern dargestellt wie, viele gedankliche Abläufe in Sekundenschnelle durchdacht und abgewogen werden müssen um letztendlich erfolgreich Nothilfe leisten zu können. Im Bereich des Waffenrechtes wurden die Teilnehmer auf den aktuellen Stand gebracht. Immer wieder zeigte sich hierbei bei den Teilnehmern eine große Unsicherheit bei erlaubten und nicht erlaubten Waffen und Gegenstände. Aus dem Themenbereich der „Verantwortung des Vereinstrainers gegenüber seiner Schüler“ beendete der Lehrreferent die Fortbildung. Hier legte er diesmal den Fokus auf den Umgang mit Trainingswaffen und die Wirkungsweisen von SV-Techniken. NWJJV

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