ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS

Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist ein zwingender Teil des DJJV Präventionskonzeptes 2.0. Die in unserem Verband eingesetzten Trainer:innen (haupt- und ehrenamtlich) legen verpflichtend regelmäßig im Intervall von 5 Jahren (Empfehlung dsj) ein erweitertes Führungszeugnis vor, somit ist sichergestellt dass aufgrund unserer Maßnahmen und Qualifizerungen ein hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandard erreicht wird. Es stellt allein jedoch keine Garantie für die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes dar.

LIZENZIERUNG:

BEANTRAGUNG:

EINSICHTNAME:

  • Das erweiterte Führungszeugnis darf lediglich von den Zuständigen im Sportverein/-verband eingesehen jedoch nicht abgeheftet werden. Die Einsicht wird im DJJV mit der nachfolgenden Vorlage dokumentiert und archiviert, das Original geht unmittelbar an den Inhaber zurück.
  • Vorlage zur Dokumentation der Einsicht

INTERVALL:

  • Eine erneute Vorlage sollte laut Empfehlung der Deutschen Sportjugend alle 5 Jahre erfolgen. 

SONSTIGES:

GEBÜHREN:

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