ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS
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Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist ein zwingender Teil des DJJV Präventionskonzeptes 2.0. Die in unserem Verband eingesetzten Trainer:innen (haupt- und ehrenamtlich) legen verpflichtend regelmäßig im Intervall von 5 Jahren (Empfehlung dsj) ein erweitertes Führungszeugnis vor, somit ist sichergestellt dass aufgrund unserer Maßnahmen und Qualifizerungen ein hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandard erreicht wird. Es stellt allein jedoch keine Garantie für die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes dar.
LIZENZIERUNG:
- Bei Neuerwerb bzw. Verlängerung von Lizenzen im Kinder- und Jugendsport muss das erw. Führungszeugnis (PDF an jugend@djjv.de) vorgelegt werden sowie zusätzlich einzureichen sind:
- Verpflichtungserklärung
- Verhaltenskodex
- Einverständniserklärung zur Datenspeicherung
BEANTRAGUNG:
- Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband per Gesetz gebührenfrei. Die Bestätigung des Verbandes muss vorliegen. Hier stellen wir euch ein entsprechendes Formular zur Verfügung - ihr könnt dies auch für eure Vereine anpassen:
- DJJV-Vorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
- oder online unter: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de
EINSICHTNAME:
- Das erweiterte Führungszeugnis darf lediglich von den Zuständigen im Sportverein/-verband eingesehen jedoch nicht abgeheftet werden. Die Einsicht wird im DJJV mit der nachfolgenden Vorlage dokumentiert und archiviert, das Original geht unmittelbar an den Inhaber zurück.
- Vorlage zur Dokumentation der Einsicht
INTERVALL:
- Eine erneute Vorlage sollte laut Empfehlung der Deutschen Sportjugend alle 5 Jahre erfolgen.
SONSTIGES:
- Eine Orientierungshilfe für rechtliche Fragen findet ihr auf der Website der Deutschen Sportjugend. Sowie die aktuelle Broschüre von "Safe Sport" Handlungsleitfaden zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis.
GEBÜHREN: