Erweitertes Führungszeugnis

Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit den freien Trägern (ggf. sind das auch Sportvereine) Regelungen für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen treffen.
Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist im DJJV ein sinnvoller Teil des Präventionskonzeptes. Es stellt allein jedoch keine Garantie für die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes dar und sollte daher von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
Dennoch ist es seit dem 31.12.2019 verpflichtend bei Neuerwerb bzw. Verlängerung von Lizenzen/Zertifikaten im Kinder- und Jugendsport das erw. Führungszeugnis im Original vorzulegen sowie zusätzlich:
Beantragung:
Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband per Gesetz gebührenfrei. Die Bestätigung des Verbandes muss vorliegen. Hier stellen wir euch ein entsprechendes Formular zur Verfügung - ihr könnt dies auch für eure Vereine anpassen:
Gebührenregelung:
- dsj-Information zur Gebührenregelung für Führungszeugnisse
- Bundesamt für Justiz-Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis
Einsichtnahme:
Das erweiterte Führungszeugnis darf lediglich von den Zuständigen im Sportverein/-verband eingesehen jedoch nicht abgeheftet werden. Die Einsicht wird im DJJV mit der nachfolgenden Vorlage dokumentiert und archiviert, das Original geht unmittelbar an den Inhaber zurück.
Intervall der Vorlage:
Eine erneute Vorlage sollte laut Empfehlung der Deutschen Sportjugend alle 5 Jahre erfolgen.
Weitere Informationen:
Eine Orientierungshilfe für rechtliche Fragen findet ihr auf der Website der Deutschen Sportjugend.