Prävention sexualisierter Gewalt & SAFE SPORT CODE

Im Mittelpunkt des Safe Sport Codes steht der Schutz vor interpersonaler Gewalt in allen Erscheinungsformen physischer, seelischer sowie sexualisierter Gestalt und Vernachlässigung.
Mit diesen Kategorien knüpft der Code an empirische Erkenntnisse der Sozialforschung und Typisierungen der Weltgesundheitsorganisation an und normiert greifbare Tatbestände mit sportnahen Rechtsfolgen.
Das überarbeitete DJJV Präventionskonzept 2.0 sieht vor, dass alle ehrenamtlich tätigen, hauptberuflich und hauptamtlich beschäftigten Mitarbeitenden oder Lizenzinhaber:innen der Kinder und Jugendarbeit im Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V. und seiner Landesverbände den DOSB Verhaltenskodex sowie die Abgabe eines erweiterten Führungszeugnisses (Intervall 5 Jahre), eine Verpflichtungserklärung und eine Einverständniserklärung zur Datenspeicherung einreichen müssen. Der DJJV möchte seine Mitarbeitenden in ihrem Handeln und Wissen stärken und zugleich Täter:innen keinen Platz bieten. Die Erteilung aller DOSB Trainer-Lizenzen im DJJV ist ebenfalls an die formale Anerkennung des DOSB-Verhaltenskodex gebunden.
Dies gilt auch für angeschlossenen Landesverbände, die von Ihren Mitarbeitern/-innen* der Jugendarbeit die unterschriebenen Formulare einfordern und einsammeln. Vereinen empfehlen wir dringend diese Maßnahme in ihrem Wirkungsbereich umzusetzen. Grundsätzlich ist immer der Verband/Verein, der eine Mitarbeiter/-in einsetzt für die Umsetzung zuständig.
PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT
Um im Deutschen Ju-Jutsu Verband (DJJV) in der Kinder- und Jugendarbeit tätig zu werden, sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Diese umfassen die Anerkennung des Verhaltenskodex des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), das Ausfüllen einer Verpflichtungserklärung sowie die Einverständniserklärung zur Datenspeicherung. Diese Dokumente müssen unterschrieben und eingereicht werden.
Zur Erleichterung dieses Prozesses bietet der DJJV die Möglichkeit, die genannten Dokumente über die verbandseigene DJJV-App digital in das persönliche Profil hochzuladen. Diese Daten werden einmalig in die digitale Mitgliederverwaltung VeasySport 2.0 integriert.
Zusätzlich ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ein begründender Bestandteil des Präventionskonzeptes 2.0 des DJJV. Das Führungszeugnis muss regelmäßig alle fünf Jahre (entsprechend der Empfehlung der Deutschen Sportjugend) erneuert und vorgelgt werden.
Es kann entweder weiterhin postalisch an das Jugendsekretariat (bitte mit frankiertem Rückumschlag) oder als PDF an fuehrungszeugnis@djjv.de gesendet werden.
BEANTRAGUNG ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS
Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein oder -verband gemäß §30a Bundeszentralregistergesetz gebührenfrei. Voraussetzung ist, dass eine Bestätigung des jeweiligen Verbandes vorliegt.
Damit die Beantragung schnell und unkompliziert erfolgen kann, stellen wir euch hier eine Vorlage zur Bestätigung bereit – sie kann bei Bedarf auch für die eigenen Vereine angepasst werden:
DJJV-Vorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Alternativ kann das Führungszeugnis auch online beantragt werden unter:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findet ihr hier:
Anleitung zur digitalen Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses
HANDLUNGSEMPFEHLUNG & WEITERE SPRACHEN DOSB VERHALTENSKODEX
- Handlungsanleitung zum Einsatz des Verhaltenskodex
- Übersetzung des DOSB Verhaltenskodex in verschiedene folgende Sprachen findet ihr im Downloadbereich der [dsj]: arabisch, chinesisch, englisch, französisch, japanisch, polnisch, russisch
- Eine Orientierungshilfe für rechtliche Fragen findet ihr auf der Website der Deutschen Sportjugend. Sowie die aktuelle Broschüre von "Safe Sport" Handlungsleitfaden zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis
- dsj-Information zur Gebührenregelung für Führungszeugnisse
- Bundesamt für Justiz-Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis