Lizenzverwaltung im Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V.

Der DJJV verwaltet sämtliche DOSB Lizenzen Stufe I - III ausschließlich über das zentrale Lizenzmanagement-System des DOSB:

  • DOSB Trainer/-in A/B Lizenzen
    der Profile Breitensport, Leistungssport, Gewaltprävention, Polizei, Jiu-Jitsu, Gesundheit und Prävention
  • DOSB Jugendleiter/-innen Lizenz
  • DOSB Ausbilderzertifikat

Die Trainer/-in C Lizenzen verlängert ausschließlich der jeweilige Landesverband.

Die Verwaltung der nachfolgenden DJJV Lizenzen erfolgt wie gewohnt weiterhin über unser eigenes Lizenzverwaltungs-System VeasySport:

  • DJJV Kursleiter/-innen Lizenz "Nicht-mit-mir!"
  • DJJV Kursleiter/-innen Lizenz "Frauen-selbst-Sicherheit"
  • DJJV Freizeitleiter/-innen Lizenz

Lizenzverwaltungsablauf

Die Alt-Lizenzen (Lizenzhefte) werden nicht mehr zugesendet, falls doch, werden diese gemäß DOSB-Vorgabe vernichtet. Die alten Vordrucke der Lizenzen werden durch neue digital erstellte Lizenzen/Zertifikate ersetzt und euch ausschließlich per E-Mail als PDF / JPG zurückgesandt.

  1. Die Passkopien der entsprechenden Verlängerungsnachweise im Breiten- und Leistungssport sowie den unterschriebenen Verhaltenskodex bitte per E-Mail an breitensport@djjv.de zusenden (ohne diesen kann keine Verlängerung mehr erfolgen!)
  2. Die Passkopien der entsprechenden Verlängerungsnachweise im Kinder- und Jugendsport  gemeinsam mit:

postalisch mit frankiertem Rückumschlag an das Jugendsekretariat senden:
Tom Ismer, Hans-Thoma-Str. 19, 76661 Philippsburg

Die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis wird lediglich dokumentiert - Intervall alle 5 Jahre - das Original wird umgehend zurückgesendet (ohne die o.g. Dokumente kann keine Verlängerung mehr erfolgen!)

Bei Verlängerungsanträgen für mehrere unterschiedliche Lizenzinhaber bitte das folgende Formular nutzen.

Eure Lizenz kann auch als Plastikkarte im Scheckkartenformat gedruckt werden (pro Lizenz je eine Karte). Hierzu bitte eine E-Mail an bundesgeschaeftsstelle@djjv.de. Die Kosten betragen pro Karte 10,00€, nach Ablauf der Gültigkeit muss diese Karte erneuert werden. 

Lizenzverlängerung

Zur Lizenzverlängerung der A / B Lizenzen sowie aller Jugend- & Kursleiter/-innen Lizenzen sind 15 Lerneinheiten (LE) á 45 Minuten notwendig! Die 15 LE können bei Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen absolviert werden, die von den jeweiligen Trägern der Ausbildungsmaßnahmen (DJJV & Landesverbände - externe Fortbildungen nach Rücksprache) angeboten werden. Die Fortbildung hat im thematischen Bereich (u.a. entsprechende Zielgruppe) der Lizenzstufe zu erfolgen.

Die komplette Teilnahme am Internationalen DJJV Bundesseminar sowie am DJJV Kompetenzwochenende wird für die Verlängerungen aller Lizenzstufen (Ausnahme DJJV Kursleiter/-in "Nicht-mit-mir!" sowie DOSB Jugendleiter/-in) mit 15 LE anerkannt.

Besonderheiten bei der Verlängerung der DJJV Kursleiter/-innen Lizenz "Nicht-mit-mir!", hier können Online-Fortbildungen (Gewaltschutz, Schutzkonzepte, externe FB) nach Prüfung der Inhalte mit den entsprechenden LE anerkannt werden.

I. Verlängerungen gültiger Lizenzen:

II. Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen:

III. Bei ungültig gewordenen Jugend- & Kursleiter/-innen Lizenzen sind folgende Lerneinheiten nötig:

Nach Ablauf der Gültigkeit der Jugend- & Kursleiter/-innen Lizenzen von mehr als 5 Jahren muss die jeweilige Ausbildung neu absolviert werden.

Prävention sexualisierter Gewalt im Breiten- & Leistungssport

Die Mitgliederversammlung des DJJV hat am 18. April 2009 für alle ehrenamtlich tätigen, hauptberuflich und hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter/-innen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Trainer/-innenarbeit im Deutschen Ju-Jutsu Verband und seiner Landesverbände den „Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs“ beschlossen.

Trainer A/B, "FrauenSelbstSicherheit" und "Fit & Sicher!" Lizenzen können nur noch verlängert werden, wenn für die Lizenz der DOSB Verhaltenskodex unterschrieben vorliegt und im Jugendsekretariat archiviert wurde. Damit folgen wir auch dem Beschluss der DOSB- Mitgliederversammlung vom 04.12.2010.

Bitte bei der nächsten Einsendung der Lizenz den Verhaltenskodex beilegen. Dieser wird einmalig unter dem jeweiligen Namen gespeichert und muss nicht mehr erneut vorgelegt werden.

Prävention sexualisierter Gewalt im Kinder- und Jugendsport

Die Mitgliederversammlung des DJJV hat am 06. April 2019 die Satzungsänderung in §2 Nr. 3 beschlossen: Der DJJV e.V. ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Der DJJV e.V. wirkt gemeinsam mit seinen Verbänden und Vereinen gegen Fremdenfeindlichkeit, politischen Extremismus, jede Form von Gewalt, sei es z.B. verbale, körperliche, seelische, sexualisierte Gewalt oder Gewaltverherrlichung und jegliche vergleichbare Handlung.

Dies geschah im Zuge der Umsetzung des dsj-Stufenmodells zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport. Hieraus ergibt sich für die Lizensierung ab dem 01.01.2020 im Kinder- und Jugendsport bei Neuausstellung bzw. Verlängerungen, dass nachfolgende Dokumente einmalig einzureichen und zu archivieren sind im Jugendsekretariat des DJJV (Tom Ismer, Hans-Thoma-Str. 19, 76661 Philippsburg):

Lizenzgebühr

Seit dem 01. Januar 2007 beträgt die DJJV Lizenzgebühr 25,- € für folgende Lizenzen:

  • Trainer/-in A Lizenz
    der Profile Breitensport, Leistungssport, Gewaltprävention, Polizei, Jiu-Jitsu, Gesundheit und Prävention 
  • Trainer/-in B Lizenz
    der Profile Breitensport, Leistungssport, Gewaltprävention, Polizei, Jiu-Jitsu, Gesundheit und Prävention

Um weiterhin möglichst viele Veranstaltungen für die Lizenzfortbildung anbieten zu können und diese nicht verteuern zu müssen, werden ab dem 01. Januar 2007 Lizenzgebühren eingeführt. Dies wurde vom Vorstand des DJJV im September 2006 beschlossen. Diese Gebühr muss bei der Verlängerung im Vorfeld der Lizenz an den DJJV überwiesen (Bankdaten siehe unten) werden.

Wann muss die Lizenzgebühr bezahlt werden?

Bei allen Fortbildungen die nicht direkt vom DJJV angeboten werden.

Wer also seine Lizenz im Rahmen einer offiziellen DJJV-Fortbildung, dem Internationalen DJJV Bundesseminar, Bundeslehrgängen oder dem DJJV (Online) Kompetenzwochenende verlängert, muss die Gebühr nicht bezahlen.

Wie viel muss bei mehreren Lizenzen bezahlt werden?

Wer mehrere Lizenzen innerhalb einer Fortbildung verlängert, muss nur einmalig den Betrag von 25,- € bezahlen.

Wozu die Lizenzgebühr?

Mit den Einnahmen der Lizenzgebühr werden externe Referenten/-innen für den DJJV gewonnen. Unser Lehrteam wird mit diesen Einnahmen weitergebildet und die Aus- und Fortbildungsteilnehmenden können von Experten/-innen aus der Fachwissenschaft profitieren und lernen. Zusätzlich wird so in Zukunft die Möglichkeit bestehen, in den Landesverbänden Lizenzverlängerungen auf der B- bzw. A- Ebene durchzuführen. 

Bankverbindung:

Deutscher Ju-Jutsu Verband e.V.
Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE68 8005 3000 3017 0037 78
BIC/SWIFT: NOLADE21BLK
Verwendungszweck: "Lizenzverlängerung + Name"

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